Allgemeine Geschäftsbedingungen


Gegenstand des Vertrages

1. Der Vermieter („Callidus Apartments“) stellt dem Kunden (im Folgenden Mieter genannt) den vertraglich vereinbarten Wohnraum (Apartment) für einen festen Zeitraum zur Verfügung. Im Gegenzug verpflichtet sich der Mieter, das vertraglich vereinbarte Entgelt (Miete) gegenüber dem Vermieter zu entrichten.

Zustandekommen des Mietvertrages, Einzahlung und Kaution

2. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter den Mietgesuch des Mieters genehmigt hat und der Mieter die erforderliche Anzahlung i. H. v. 20% des Mietpreises, höchstens jedoch eine Monatsmiete, innerhalb von 2 Werktagen vornimmt oder dem Vermieter die erforderlichen Kreditkartendaten zum Einzug des entsprechenden Betrages mitteilt. Der volle Mietpreis abzüglich der bereits getätigten Anzahlung ist am Einzugstag bei der Schlüsselübergabe direkt an den Vermieter zu zahlen. Bei einer verspäteten Einzahlung oder Einzahlung eines Teilbetrages verfällt der Mietanspruch.

3. Bei der Schlüsselübergabe ist eine wohnungsspezifische Kaution entsprechend der Preisliste fällig. Diese wird am Auszugstag unverzinst abzüglich evtl. anfallender Instandsetzungskosten zurückerstattet.

Einzug und Schlüsselübergabe

4. Die regulären Einzugszeiten sind am Einzugstag von 14 bis 20 Uhr. Die Auszugszeiten sind am Auszugstag von 8 und 11 Uhr. Der Ein- sowie Auszug sind nach gesonderter Vereinbarung auch außerhalb der regulären Zeiten möglich. Die Miete für den Auszugstag wird nicht berechnet.

5. Schlüsselübergabe findet beim Einzug des Mieters statt. Der Mieter ist berechtigt, den Schlüssel bis zu seinem Auszug zu behalten und ist beim Auszug an den Vermieter zurückzugeben. Beim Schlüsselverlust ist eine Gebühr entsprechend der Preisliste zu zahlen.

Reinigung der Mieträume, Bettwäsche

6. Die Reinigung der Mieträume sowie Bettwäschewechsel findet beim Mieterwechsel statt. Für den Wechsel ist der Mieter eigenständig verantwortlich. Für die Endreinigung ist eine Gebühr entsprechend der Preisliste fällig.

7. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume ausschließlich für Wohnzwecke zu verwenden und sauber zu halten.

Belegung und Verhaltensregeln

8. In den Mieträumen dürfen ausschließlich die beim Vertragsabschluss aufgelisteten Personen übernachten. Eine Weitervermietung ist nicht gestattet. Die Brandschutzbestimmungen sowie die gesetzlichen Regelungen sind einzuhalten. In den Mieträumen mit Internetzugang ist es dem Mieter verboten, illegale Inhalte zu Vertreiben oder auf sonstige Weise gegen das geltende Recht zu verstoßen.

9. Dem Mieter ist untersagt in der Zeit von 22:00 bis 8:00 im gesamten Haus zu lärmen. Die Störung der Nachbarn (z. B. beim Öffnen und Schließen der Türen) ist zu minimieren.

10. Die Aufbewahrung von Drogen oder Waffen ist in den Mieträumen untersagt.

Schäden in den Mieträumen

11. Der Mieter ist verpflichtet, die angemieteten Räume im Ursprungszustand zu halten und übernimmt die volle materielle Haftung für die Mieträume sowie für die in den Mieträumen befindlichen Elektrogeräte, Möbeln sowie weiteren Gegenstände. Ferner haftet der Mieter für die Schäden Dritter, denen der Mieter Zutritt zu den Wohnräumen verschaffen hat.

12. Der Schaden ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei den durch nicht sachgerechten Gebrauch verursachten Schäden wird die Schadenssumme für die Reparatur oder Wiederbeschaffung des Gegenstands dem Mieter in Rechnung gestellt. Zum Begleichen des Schadensanspruchs wird die hinterlegte Kaution verwendet oder die hiterlegte Kreditkarte des Mieters wird belastet.

Verlängerung und Stornierung

13. Der Mietvertrag kann ausschließlich schriftlich verlängert werden.

14. Eine vorzeitige Stornierung des Mietverhältnisses kann jederzeit schriftlich (z. B. per E-Mail an info@callidus-apartments.de) erfolgen. Im Fall einer Stornierung wird die Anzahlung nicht erstattet.

15. Bei einem vorzeitigen Auszug des Mieters wird die Restmiete nicht ausgezahlt.

Haftung und Begehung der Mieträume

16. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die aus den Mieträumen gestohlenen Gegenstände. Der Mieter ist beim Verlassen der Mieträume verpflichtet, die Eingangstür und Fenster zu verschließen.

17. Der Vermieter sowie der Mieter haften nicht bei den durch höhere Gewalt verursachten Schäden.

18. Der Vermieter ist berechtigt, die vermieteten Räume zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Gebrauchs nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Mieter zu besichtigen. Dem Vermieter ist binnen 24 Stunden Zugang zu der Mieträumen zu ermöglichen.

19. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die durch die fehlerhafte Datenübertragung verursachten Schäden.

Sonstiges

20. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klausel

21. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.